Die Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage

In diesem Beitrag erfährst Du, wann die allgemeine Leistungsklage begründet ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Kläger einen Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung hat. Außerdem wird anhand eines Beispiels veranschaulicht, wie eine entsprechende gerichtliche Entscheidung (Tenorierung) formuliert werden könnte. Lies weiter, um die rechtlichen Anforderungen und praktische Umsetzung besser zu verstehen.

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Die allgemeine Leistungsklage ist dann begründet, wenn der Kläger einen Rechtsanspruch auf die begehrte Leistung hat bzw. - bei fehlender Spruchreife - die Ablehnung oder Unterlassung der Leistung rechtswidrig ist und der Kläger hierdurch in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt wird, vgl. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO analog. Bezüglich der näheren Einzelheiten kann auf die Ausführungen in Rn. 452 ff. zur Verpflichtungsklage als besonderer Form der Leistungsklage verwiesen werden.

Beispiel:

Tenorierungsbeispiel

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1000 € zu zahlen.“

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