Der Verletzte im Strafprozess
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Rolle der Verletzte im Strafprozess spielt und welche besonderen Rechte ihm zustehen. Du wirst sehen, dass der Verletzte als Verfahrenssubjekt aktiv am Prozess beteiligt sein kann – sei es durch die Privatklage, Nebenklage, das Adhäsionsverfahren oder andere gesetzlich geregelte Möglichkeiten. Beispiele wie das Klageerzwingungsverfahren oder Rechte wie das Akteneinsichtsrecht zeigen Dir, wie sich diese rechtlichen Befugnisse konkret äußern.
Der Verletzte ist ebenso wie der Beschuldigte ein Verfahrenssubjekt mit eigenen Rechten.
Definition: Verletzter:
Als Verletzter gilt jeder, der durch die behauptete Tat in seinen rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist.
Zu den Rechten des Verletzten gehören
- die Erhebung der Privatklage gem. §§ 374 ff. StPO,
- die Nebenklage gem. §§ 395 ff. StPO,
- sowie die Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen im Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO,
- das Klageerzwingungsverfahren gem. §§ 172 StPO,
- sowie die sonstigen in den §§ 406d ff. StPO geregelten Rechte, wie z.B. das Recht, über die Einstellung eines Verfahrens bzw. den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens informiert zu werden gem. § 406d StPO, das Akteneinsichtsrecht gem. § 406e StPO sowie das Recht, sich des Beistands eines Rechtsanwalts zu bedienen gem. § 406f StPO.