Der Anwendungsbereich beim Verbrauchsgüterkauf
In diesem Beitrag lernst Du die grundlegenden Anwendungsbereiche und die Abgrenzung der Vorschriften zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte nach den §§ 327 ff. BGB kennen. Der Text erklärt, welche digitalen Inhalte und Dienstleistungen erfasst werden und wie sich die Regelungen auf die europäische Richtlinienumsetzung beziehen. Zusätzlich erhältst Du Hinweise zur Bedeutung der Begriffe und ihrer Anwendung, die Dir auch in der Klausur hilfreich sein können.
Die Abgrenzung ist dann vorzunehmen, wenn ein Verbrauchervertragvorliegt. Außerhalb des Verbrauchervertrags finden die kaufrechtlichen Vorschriften keine Anwendung. Einer analogenAnwendung der Vorschriften steht die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinien entgegen.
Die Vorschriften der §§ 327 ff. finden auf Verbraucherverträge über digitale Produkte Anwendung. Der Begriff der digitalen Produkte erfasst nach der Legaldefinition in § 327 Abs. 1 S. 1 digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen. Diese Begriffe werden wiederum in § 327 Abs. 2 definiert.
Hinweis:
Die Digitale-Inhalte-RL (RL (EU) 2019/770) und die Warenkauf-RL (RL (EU) 2019/771) teilen sich das Feld der Regelungen zu digitalen Fragen auf und ergänzen sich. Beide RL verwenden dabei viele identische Begriffe. In der Klausur können Sie darauf hinweisen, dass die Definitionen der §§ 327 ff. - trotz der Eigenständigkeit der einzelnen Regelungen - auch im Kaufrecht zur Anwendung kommen, insoweit sich aus den Gesetzgebungsmaterialien keine abweichenden Anhaltspunkte ergeben (bisher nicht ersichtlich).