Der Widerspruch nach § 899 BGB

In diesem Beitrag lernst Du, wie der Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs gemäß § 899 BGB funktioniert und wie er Dich vor Rechtsnachteilen schützen kann. Du erfährst, in welchen Situationen ein Widerspruch notwendig ist, wie er eingetragen wird und welche rechtliche Bedeutung er hat. So erhältst Du einen kompakten Überblick über dieses wichtige Sicherungsinstrument im Grundstücksrecht.

Juristischer Flurfunk by Jura Online

Dein digitales Fachmagazin für Jurastudium, Examen und Referendariat.

1× pro Woche: klausurorientierte Urteile, News mit Prüfungspotenzial und Lern-Hacks – kostenlos. Jederzeit abmeldbar.

Häufig ist die Rechtslage nicht so eindeutig und klar, dass der Berichtigungsanspruch aus § 894 schnell genug durchgesetzt werden könnte. Um in der Zwischenzeit Rechtsnachteile abzuwenden, die sich für den wahren Berechtigten aus dem redlichen Erwerb eines Dritten ergeben können, bedarf es insoweit einer vorläufigen Sicherung, um den zwischenzeitlichen gutgläubigen Erwerb des Eigentums durch einen Dritten zu verhindern. Hierfür stellt das Gesetz das Instrument des Widerspruchs zur Verfügung.

Der Widerspruch wird nach § 899 Abs. 2 S. 1 entweder aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer Bewilligung des Betroffenen in das Grundbuch eingetragen.

Hinweis:

Der Widerspruch weist auf eine mögliche Unrichtigkeit des Grundbuchs hin und bewahrt den wahren Berechtigten vor der Gefahr des Rechtsverlustes durch gutgläubigen Erwerb (vgl. § 892 Abs. 1 S. 1).

Wir machen Dich fit für Deine Klausuren zum 1. juristischen Staatsexamen.

Erfahre mehr zu unseren Klausurenkursen