Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer sicherheitsrechtlichen Verordnung

In diesem Beitrag erfährst Du, wie die Rechtmäßigkeit einer sicherheitsrechtlichen Verordnung geprüft wird. Du lernst sowohl die formellen Anforderungen, wie Zuständigkeit, Verfahren und Form, als auch die materiellen Kriterien wie die Ermächtigungsgrundlage und die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht kennen. Anhand konkreter Hinweise wird Dir gezeigt, worauf Du bei dieser Prüfung besonders achten musst.

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Eine sicherheitsrechtliche Verordnung ist - wie jede Verordnung - dann rechtmäßig, wenn sie sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht rechtmäßig erlassen worden ist.

Wie prüft man: Rechtmäßigkeit einer sicherheitsrechtlichen Verordnung:

  • I. Formelle Rechtmäßigkeit

    • 1. Zuständigkeit:

      • a) Sachliche Zuständigkeit: Verbandskompetenz nach der speziellen Verordnungsermächtigung; Organkompetenz nach Art. 42 Abs. 1 S. 1 LStVG

        • Eilkompetenz des ersten Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 GO
      • b) Örtliche Zuständigkeit nach der jeweiligen Gebietshoheit

    • 2. Verfahren: (am Beispiel der Gemeinde)

      • a) Ordnungsgemäßer Gemeinderatsbeschluss nach den Art. 45 ff. GO
      • b) Ausfertigung nach Art. 26 Abs. 2 GO
      • c) Bekanntmachung nach Art. 51 LStVG, Art. 26 Abs. 2 GO, BekVO
      • d) Inkrafttreten nach Art. 50 LStVG
    • 3. Form:

      • a) Zitiergebot, Art. 45 Abs. 2 LStVG, Art. 4 Abs. 1 LStVG

        • Rechtsfolge bei Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 und Art. 45 Abs. 2 LStVG
      • b) Angabe der Geltungsdauer bei bewehrten Verordnungen nach Art. 50 Abs. 2 LStVG

  • II. Materielle Rechtmäßigkeit

    • 1. Ermächtigungsgrundlage nach den Art. 12 ff. LStVG oder Spezialgesetz
    • 2. Gültigkeit der Ermächtigungsgrundlage (nur bei entsprechenden Anhaltspunkten im Sachverhalt)
    • 3. Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage
    • 4. Vereinbarkeit der Verordnung mit höherrangigem Recht

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