Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
In diesem Beitrag erfährst Du, wie sich eine Gemeinde außerhalb ihrer hoheitlichen Aufgaben wirtschaftlich betätigen kann, und welche öffentlich-rechtlichen Beschränkungen dabei relevant sind. Anhand anschaulicher Beispiele, wie dem Betrieb einer Veranstaltungshalle oder einer Recyclinganlage, wird Dir erklärt, wie direkte und mittelbare wirtschaftliche Aktivitäten der Gemeinde ausgestaltet sein können.
Außerhalb ihrer hoheitlichen Tätigkeit kann sich die Gemeinde im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen der §§ 107 ff. GO am allgemeinen Wirtschaftsleben beteiligen.
Beispiel:
Die Gemeinde übt marktgängige Leistungen aus, in dem sie selbst eine Veranstaltungshalle oder eine Recyclinganlage betreibt. Sie kann dies auch mittelbar machen, etwa als Gesellschafterin einer rechtlich selbstständigen GmbH, die im Bereich der Energieversorgung tätig wird.