Die Regelung kommunaler Angelegenheiten durch Satzung
In diesem Beitrag lernst Du, welche verfassungsrechtlichen Grundlagen den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Regelung ihrer Angelegenheiten durch Satzungen ermöglichen. Außerdem wird Dir die Bedeutung der Satzungshoheit als Bestandteil der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung nähergebracht.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden ist es verfassungsrechtlich gewährleistet, ihre örtliche Angelegenheiten „zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 S. 1 a.E. GG). Die Satzungshoheit gehört zu den geschützten Hoheiten und ist Kernbestandteil einer eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung.