Die Aktiengesellschaft

In diesem Beitrag lernst Du die Grundlagen und wesentlichen Regelungen rund um die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) kennen. Dabei wird aufgezeigt, wie das Aktienrecht im Laufe der Zeit mehrfach reformiert wurde und sich an die Bedürfnisse verschiedener Unternehmensformen angepasst hat – von großen Kapitalgesellschaften bis hin zu mittelständischen Unternehmen. Anhand wichtiger Entwicklungen, wie der Einführung der Einmann-AG oder spezifischer Regelungen für börsennotierte Gesellschaften, bekommst Du einen praxisnahen Einblick in die Vielfalt und Flexibilität dieser Rechtsform.

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Das ursprünglich im ADHGB und sodann im HGB enthaltene Aktienrecht ist seit 1937 in einem eigenen Gesetz, dem Aktiengesetz (AktG), geregelt, das in seiner heutigen Form am 1.1.1966 in Kraft getreten ist. Das Aktienrecht ist Gegenstand vielfacher Reformen gewesen. War die AG lange Rechtsform für große Unternehmen, ändert sich dies zunehmend. So hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 versucht, die AG für den Mittelstand attraktiver zu machen. Es erlaubt die Gründung der Einmann-AG und erleichtert die im Übrigen strengen Formalien zu Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung. Nur eine Minderheit der Aktiengesellschaften ist börsennotiert, anders diejenigen, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 3 Abs. 2 AktG). Auch jüngst ist das Aktienrecht Gegenstand von Reformen, die die Finanzierung flexibilisieren, die Transparenz der Beteiligungsverhältnisse verbessern und das Beschlussmängelrecht weiterentwickeln.

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