Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
In diesem Beitrag erfährst Du, warum ein Eingriff in ein Freiheitsrecht nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung darstellt und welche Rolle die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dabei spielt. Du wirst lernen, wie sich die Prüfung solcher Eingriffe je nach der Art des Freiheitsrechts – mit oder ohne Gesetzesvorbehalt – gestaltet. Dies hilft Dir, die komplexen Anforderungen an eine rechtliche Bewertung von Grundrechtsverletzungen besser zu verstehen.
Liegt ein Eingriff in den Schutzbereich eines Freiheitsrechts vor, heißt dies noch nicht, dass dieses Freiheitsrecht verletzt ist. Eine Grundrechtsverletzung liegt vielmehr nur vor, wenn und soweit der Eingriff in den Schutzbereich des Freiheitsrechts verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt und damit unzulässig ist. Die Prüfung im Einzelnen richtet sich danach, ob in den Schutzbereich eines unter Gesetzesvorbehalt stehenden Freiheitsrechts oder eines vorbehaltlos gewährleisteten Freiheitsrechts eingegriffen wird.