Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
In diesem Beitrag lernst Du die zentralen Inhalte des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG kennen. Dabei wirst Du verstehen, welche Abwehrrechte es umfasst und wie der Staat durch Schutzpflichten diese grundlegenden Rechte sicherstellen muss. Der Beitrag zeigt Dir außerdem die Prüfungsstruktur dieser Rechte, sodass Du sie juristisch analysieren und anwenden kannst. Beispiele und wichtige Gerichtsurteile helfen Dir, die praktische Bedeutung dieses Grundrechts zu veranschaulichen.
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG beinhaltet zwei Abwehrrechte: das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Mit dem Grundrecht auf Leben bekennt sich Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens. Seit seinem Abtreibungsurteil leitet das Bundesverfassungsgericht aus der objektiv-rechtlichen Dimension des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG auch eine staatliche Pflicht zum Schutz von Leben ab. Schutzpflichten sind auch zugunsten des Rechts auf körperliche Unversehrtheit anerkannt (s.u. Rn. 248 f.).
Die Abwehrrechte aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG prüfen Sie wie folgt:
Wie prüft man: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit(Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG):
I. Eröffnung des Schutzbereichs
1. Sachlicher Schutzbereich
- a) Recht auf Leben
- b) Recht auf körperliche Unversehrtheit
2. Persönlicher Schutzbereich
- Nasciturus
II. Eingriff in den Schutzbereich
1. Vorliegen eines Eingriffs
- Unwesentliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit
2. Einwilligung
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
1. Beschränkbarkeit (Schranke)
2. Schranken-Schranken
a) Spezielle Schranken-Schranken
- aa) Art. 102 GG
- bb) Art. 104 Abs. 1 S. 2
b) Allgemeine Schranken-Schranke (Verhältnismäßigkeit)