Das Pflichtteilsrecht
In diesem Beitrag erfährst Du, was das Pflichtteilsrecht ausmacht und wie es sich als Kernbestandteil des Erbrechts aus der Verfassung ableitet. Du wirst verstehen, warum dieses Recht eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung naher Verwandter am Nachlass sicherstellt und wie es gleichzeitig die Testierfreiheit des Erblassers begrenzt.
Das Pflichtteilsrecht ist Ausfluss der Erbrechtsgarantie, zu der auch das Prinzip des Verwandtenerbrechts gehört, Art. 6 GG. Das Recht der Verwandten, an dem Nachlass teilzuhaben, rechtfertigt eine Einschränkung der dem Erblasser eingeräumten Testierfreiheit. Das Pflichtteilsrecht garantiert nahen Verwandten des Erblassers eine Mindesteilhabe an seinem Nachlass.