Die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans und Folgen von Verstößen
In diesem Beitrag lernst Du, wie die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans überprüft wird und welche rechtlichen Folgen Verstöße gegen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) haben können. Dafür wird Dir ein strukturiertes Schema an die Hand gegeben, das sowohl die formelle als auch die materielle Rechtmäßigkeit einbezieht. Du erhältst außerdem wertvolle Hinweise zur Heilbarkeit möglicher Fehler und siehst, wie praxisnahe Fragestellungen eingebettet werden können. So wirst Du bestens auf relevante Klausursituationen vorbereitet!
In einer Klausur kann Ihnen die Aufgabe gestellt werden, die Rechtmäßigkeit eines erlassenen oder zu erlassenden Bebauungsplanes zu überprüfen. Regelmäßig prüfungsrelevant ist alleine die Frage, ob ein Bebauungsplan rechtmäßig aufgestellt wurde. Nicht prüfungsrelevant sind hingegen Fragen der Rechtmäßigkeit einer Änderung, Ergänzung oder Aufhebung (s. hierzu Rn. 175 ff.) eines Bauungsplanes. Zur prozessualen Einbettung s. u. Rn. 569 ff.
Expertentipp:
Da gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans denselben Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen unterliegen wie die Aufstellung eines Bebauungsplans, können Sie sich am folgenden Schema auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans orientieren.
Wie prüft man: Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans:
A. Ermächtigungsgrundlage, §§ 1 Abs. 3 S. 1, 2 und 2 Abs. 1 S. 1 BauGB B. Formelle RechtmäßigkeitB.
A. Ermächtigungsgrundlage, §§ 1 Abs. 3 S. 1, 2 und 2 Abs. 1 S. 1 BauGB
B. Formelle Rechtmäßigkeit
- I. Zuständigkeit Zuständigkeit
I. Zuständigkeit
- 1. Verbandskompetenz: Gemeinde gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB 2. Organkompetenz: Innerhalb der Gemeinde: Gemeinderat gem. § 24 GemO Verbandskompetenz: Gemeinde gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB
1. Verbandskompetenz: Gemeinde gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB
2. Organkompetenz: Innerhalb der Gemeinde: Gemeinderat gem. § 24 GemO
- II. Verfahren Verfahren
II. Verfahren
- 1. Planaufstellungsbeschluss Für die Wirksamkeit des Bebauungsplanes ohne Bedeutung
1. Planaufstellungsbeschluss
- 2. Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB Beachtlich, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB Heilbarkeit gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 4 BauGB
2. Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
- 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, §§ 3 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 S. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, §§ 3 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 S. 1 BauGB
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, §§ 3 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 S. 1 BauGB
- a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB Unbeachtlich, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB
a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB
- b) Frühzeitige Behördenbeteiligung, § 4 Abs. 1 S. 1 BauGB Unbeachtlich, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB
b) Frühzeitige Behördenbeteiligung, § 4 Abs. 1 S. 1 BauGB
- 4. Erarbeitung des Planentwurfes Völliges Fehlen der Begründung beachtlich, § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Heilbarkeit gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 4 BauGB
4. Erarbeitung des Planentwurfes
- 5. Formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB Formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
5. Formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
- a) Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 2 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB Heilbarkeit gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 4 BauGB
a) Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 Abs. 2 BauGB
- b) Formelle Behördenbeteiligung, § 4 Abs. 2 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB Heilbarkeit gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 4 BauGB
b) Formelle Behördenbeteiligung, § 4 Abs. 2 BauGB
- 6. Vollständige Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials gem. § 2 Abs. 3 BauGB Auswirkungen des EAG Bau Rn. 140 ff. Beachtlich, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB Heilbarkeit gem. § 214 Abs. 4 BauGB und gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
6. Vollständige Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials gem. § 2 Abs. 3 BauGB Auswirkungen des EAG Bau Rn. 140 ff.
- 7. Satzungsbeschluss Beachtlich gemäß § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB Heilbarkeit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
7. Satzungsbeschluss
Rechtmäßigkeit richtet sich nach den Normen der GemO Unanwendbarkeit der §§ 214, 215 BauGB Anwendbarkeit der Normen der GemO, insbesondere die §§ 18 Abs. 4 S. 4 i.V.m Abs. 5 GemO
- 8. Begründung des Bebauungsplanes, § 9 Abs. 8 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Bei völligem Fehlen: Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Bei Unvollständigkeit in wesentlichen Punkten: Auskunftspflicht der Gemeinde bei berechtigtem Interesse, § 214 Abs. 1 S. 2 BauGB Heilbarkeit gem. § 214 Abs. 4 BauGB
8. Begründung des Bebauungsplanes, § 9 Abs. 8 BauGB
- 9. (soweit erforderlich) Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde, §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB Heilbarkeit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
9. (soweit erforderlich) Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde, §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 BauGB
- 10. Ausfertigung des endgültigen Bebauungsplanes Heilung nur § 214 Abs. 4 BauGB
10. Ausfertigung des endgültigen Bebauungsplanes
- 11. Ortsübliche Bekanntmachung, § 10 Abs. 3 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB Der Bebauungsplan tritt erst mit Bekanntmachung in Kraft, § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB, Heilbarkeit gem. § 214 Abs. 4 BauGB
11. Ortsübliche Bekanntmachung, § 10 Abs. 3 BauGB
- III. Form, § 10 Abs. 1 BauGB Beachtlich gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB Heilbarkeit gem. § 214 Abs. 4 BauGB I.Ü. Unanwendbarkeit der §§ 214, 215 BauGB, da diese nur Verstöße gegen Normen des BauGB und keine Verstöße gegen die GemO erfassen. Anwendbarkeit der Normen der GemO, insbesondere §§ 18 Abs. 6 GemO. Heilbarkeit gem. § 214 Abs. 4 BauGB
III. Form, § 10 Abs. 1 BauGB
- IV. (ggf.) planergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB für formelle Fehler. Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden. (ggf.) planergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB für formelle Fehler.
IV. (ggf.) planergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB für formelle Fehler.
Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden.
- B. Materielle Rechtmäßigkeit Materielle Rechtmäßigkeit
B. Materielle Rechtmäßigkeit
- I. Voraussetzung des § 1 Abs. 3 BauGB Erforderlichkeit des Bebauungsplanes für städtebauliche Entwicklung und Ordnung Voraussetzung des § 1 Abs. 3 BauGB
I. Voraussetzung des § 1 Abs. 3 BauGB
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes für städtebauliche Entwicklung und Ordnung
- II. Gesetzliche Schranken Gesetzliche Schranken
II. Gesetzliche Schranken
- 1. Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
1. Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
- 2. Bestimmtheitsgebot Bestimmtheitsgebot
2. Bestimmtheitsgebot
- 3. Anpassungspflicht, § 1 Abs. 4 BauGB Anpassungspflicht, § 1 Abs. 4 BauGB
3. Anpassungspflicht, § 1 Abs. 4 BauGB
- 4. Beachtung des Planungsrahmens Beachtung des Planungsrahmens
4. Beachtung des Planungsrahmens
- 5. Interkommunales Rücksichtnahmegebot, § 2 Abs. 2 BauGB Interkommunales Rücksichtnahmegebot, § 2 Abs. 2 BauGB
5. Interkommunales Rücksichtnahmegebot, § 2 Abs. 2 BauGB
- 6. Gebot der gerechten Abwägung, insbes. § 1 Abs. 5-7, 1a BauGB Gebot der gerechten Abwägung, insbes. § 1 Abs. 5-7, 1a BauGB
6. Gebot der gerechten Abwägung, insbes. § 1 Abs. 5-7, 1a BauGB
- a) Allgemeine Planungslinien, § 1 Abs. 5 BauGB Allgemeine Planungslinien, § 1 Abs. 5 BauGB
a) Allgemeine Planungslinien, § 1 Abs. 5 BauGB
- b) Besondere Planungslinien, § 1 Abs. 6 BauGB Besondere Planungslinien, § 1 Abs. 6 BauGB
b) Besondere Planungslinien, § 1 Abs. 6 BauGB
- 7. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 1a BauGB Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 1a BauGB
7. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 1a BauGB
- 8. Optimierungsgebot Optimierungsgebot
8. Optimierungsgebot
- 9. Abwägungsgebot, § 1 Abs. 7 BauGB Abwägungsgebot, § 1 Abs. 7 BauGB
9. Abwägungsgebot, § 1 Abs. 7 BauGB
- a) Abwägungsfehler Abwägungsfehler
a) Abwägungsfehler
- b) Gebot der planerischen Konfliktbewältigung Gebot der planerischen Konfliktbewältigung
b) Gebot der planerischen Konfliktbewältigung
- c) Rücksichtnahmegebot Rücksichtnahmegebot
c) Rücksichtnahmegebot
- d) Grundsatz ausreichender Trennung unverträglicher Nutzungen Grundsatz ausreichender Trennung unverträglicher Nutzungen
d) Grundsatz ausreichender Trennung unverträglicher Nutzungen
- e) Grundsatz der planerischen Vorbeugung Grundsatz der planerischen Vorbeugung
e) Grundsatz der planerischen Vorbeugung
- f) Grundsatz des Vorrangs der Konfliktvermeidung Grundsatz des Vorrangs der Konfliktvermeidung
f) Grundsatz des Vorrangs der Konfliktvermeidung
- g) Grundsatz der Beherrschbarkeit von Immisssionen und Emissionen Grundsatz der Beherrschbarkeit von Immisssionen und Emissionen
g) Grundsatz der Beherrschbarkeit von Immisssionen und Emissionen