Die Ermächtigungsgrundlage

In diesem Beitrag erfährst Du, warum die Festsetzungen in einem Bebauungsplan eine gesetzliche Grundlage benötigen und welche Vorschriften des Baugesetzbuchs dafür relevant sind. Durch den Bezug zu Art. 14 Abs. 1 GG wird zudem die verfassungsrechtliche Dimension dieser Regelungen deutlich und aufgezeigt, welche Anforderungen der Vorbehalt des Gesetzes mit sich bringt.

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Da die Festsetzungen in einem Bebauungsplan Inhalts- und Schrankenbestimmungen i.S.d. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG darstellen, bedürfen diese nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer (formell-)gesetzlichen Grundlage. Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sind §§ 1 Abs. 3 S. 1, 2 und 2 Abs. 1 S. 1 BauGB.

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