Die Anfechtungsklage gegen eine bauordnungsrechtliche Verfügung
In diesem Beitrag erfährst Du, wie die maßgebliche Sach- und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage gegen eine bauordnungsrechtliche Verfügung, wie etwa eine Abbruchanordnung, zu beurteilen ist. Dabei wirst Du sehen, welche Änderungen zugunsten oder zulasten des Bauherrn rechtlich relevant sind und wie diese die Entscheidung über die Klage beeinflussen können. Ein Beispiel aus der Praxis veranschaulicht die Anwendung der Grundsätze.
Bei einer Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Verfügung, wie z.B. eine Abbruchanordnung gemäß § 65 S. 1 LBO, ist, da es sich um eine Anfechtungsklage handelt, hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also grundsätzlich auf den Widerspruchsbescheid, abzustellen.
Änderungen zugunsten des Bauherrn sind zu berücksichtigen. Andernfalls würde in sinnwidriger Weise die Rechtmäßigkeit einer Abbruchanordnung bestätigt werden, obwohl dem Kläger auf einen neuen Bauantrag hin eine Baugenehmigung erteilt werden müsste. Änderungen zulasten des Bauherrn sind auch hier unbeachtlich.