Die Abgrenzung zwischen Verwaltungsvollstreckung und unmittelbarer Ausführung
In diesem Beitrag lernst Du die Unterschiede zwischen Verwaltungsvollstreckung und unmittelbarer Ausführung kennen. Dabei wird erläutert, welche Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen jeweils gegeben sein müssen, z.B. ob ein Grundverwaltungsakt erforderlich ist. Die Ausführungen helfen Dir, die beiden Konzepte klar abzugrenzen und ihre praktische Bedeutung zu verstehen.
Die Verwaltungsvollstreckung und die unmittelbare Ausführung unterscheiden sich dadurch, dass im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung der Adressat eines Verwaltungsakts dazu gezwungen werden soll, dass er die durch den Verwaltungsakt aufgegebene Verpflichtung erfüllt. Für die Verwaltungsvollstreckung ist immer ein Grundverwaltungsakt (Grundverfügung), d.h. eine vorhergehende bauordnungsrechtliche Verfügung erforderlich, da es in Baden-Württemberg keinen sofortigen Vollzug, wie z.B. in § 6 Abs. 2 BVwVG, gibt.
Bei einer unmittelbaren Ausführung hingegen fehlt eine zu vollstreckenden Grundverfügung. Daher stellt die unmittelbare Ausführung kein Institut des Vollstreckungsrechts dar.