Der wesentliche Inhalt des Bebauungsplans, § 9 BauGB

In diesem Beitrag geht es um den wesentlichen Inhalt eines Bebauungsplans nach § 9 BauGB. Du wirst lernen, welche Festsetzungen darin enthalten sein müssen, damit sie die Grundlage für die konkrete Bebauung von Grundstücken bilden. Zudem erhältst Du eine Übersicht über die baulichen und nichtbaulichen Nutzungen, die in den einzelnen Nummern des § 9 Abs. 1 BauGB geregelt sind.

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§ 9 BauGB lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass ein Bebauungsplan Festsetzungen, Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen enthält. Der wesentliche Inhalt eines Bebauungsplanes sind die Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§§ 8 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 BauGB). Die in § 9 BauGB geregelten Festsetzungen müssen parzellenscharf und die Grundlage für die konkrete Bebauung von Grundstücken, die dem Bebauungsplan unterfallen, sein.

Hinweis:

Die einzelnen Nummern des § 9 Abs. 1 BauGB lassen sich dahingehend klassifizieren, dass sich die Nr. 1-9 auf die bauliche Nutzung von Baugrundstücken und die Nr. 10-26 auf die nichtbauliche Nutzung von Flächen beziehen.

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