Der Paradigmenwechsel durch § 2 Abs. 3 BauGB
In diesem Beitrag lernst Du, warum die Einführung des § 2 Abs. 3 BauGB eine spannende Diskussion über einen möglichen Paradigmenwechsel in der Bauleitplanung ausgelöst hat. Du erfährst, wie die Norm die Ermittlung und Bewertung planungsrelevanter Belange von einer materiell-rechtlichen in eine verfahrensbezogene Perspektive gerückt hat und welche Kontroversen dies ausgelöst hat. Neben der theoretischen Betrachtung wird auch der Prüfungsbezug zu mündlichen Examensfragen hervorgehoben.
Expertentipp:
Die Frage, ob es durch die Einführung des § 2 Abs. 3 BauGB zu einem Paradigmenwechsel gekommen ist, wird auch gerne in mündlichen Prüfungen geprüft.
In § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB genannt. Der Gesetzgeber verfolgte (s.o. Rn. 140) das Ziel, die Ermittlung und die Bewertung planungsrelevanter Belange nicht mehr als materiell-rechtliche, sondern als verfahrensbezogene Pflichten auszugestalten. Ob es durch die Einführung dieser Verfahrensgrundnorm zu einem Paradigmenwechsel kommen sollte ist umstritten.