Das Normenkontrollverfahren

In diesem Beitrag lernst Du die zeitlichen Bezugspunkte kennen, die bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Normenkontrollverfahren entscheidend sind. Außerdem wird erläutert, welche Bedeutung der Zeitpunkt der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan bei der Prüfung von Abwägungsfehlern hat.

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Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es im Rahmen eines prinzipalen Normenkontrollverfahrens grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof an. Hinsichtlich der Beurteilung eines Fehlers bei der Abwägung normiert § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB, dass diesbezüglich die Sach- und Rechtslage bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist.

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