Die Kündigungsschutzklage im Kleinbetrieb

In diesem Beitrag erfährst Du, welche rechtlichen Grenzen für Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes gelten und welche Unwirksamkeitsgründe sich aus den allgemeinen zivilrechtlichen Generalklauseln ableiten lassen. Außerdem lernst Du anhand von Beispielen, wie die Rechtsprechung diese Grundsätze konkret anwendet, etwa bei willkürlichen oder sachfremden Kündigungen.

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Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes gilt ein eingeschränkter Kündigungsschutz nach den allgemeinen zivilrechtlichen Generalklauseln.

Als Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung kommen in Betracht

  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB,
  • Sittenwidrigkeit, § 138 BGB,
  • Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde von der Rechtsprechung etwa eine Kündigung, die auf willkürlichen oder sachfremden Erwägungen beruht, eine Kündigung in ehrverletzender Form oder eine Kündigung zur Unzeit geprüft.

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