Die Gesamtzusage

In diesem Beitrag erfährst Du, was unter einer Gesamtzusage zu verstehen ist und wie sie rechtlich einzuordnen ist. Du wirst sehen, wie ein Angebot des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer durch eine Gesamtzusage entsteht und welche Rolle die Annahme durch die Arbeitnehmer dabei spielt. Außerdem wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf einer solchen Zusage möglich ist.

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Definition: Gesamtzusage:

Unter einer Gesamtzusage wird die einseitige Zusage des Arbeitgebers an alle oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern z.B. durch Aushang, Rundschreiben oder mündliche Bekanntgabe verstanden.

Wie bei der betrieblichen Übung wird hierin ein Angebot auf Ergänzung des Vertrages gesehen, welches regelmäßig durch den Arbeitnehmer stillschweigend angenommen wird, § 151 BGB.

Räumt sich der Arbeitgeber bezüglich der Gesamtzusage einen wirksamen Widerrufsvorbehalt ein, kann die Gesamtzusage dann so widerrufen werden, wie sie erteilt worden ist.

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