Die Handlungsformen der Verwaltung
In diesem Beitrag lernst Du die verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung kennen und erfährst, wie diese je nach Zuständigkeit und Aufgabenbereich eingesetzt werden können. Du wirst sehen, dass die Verwaltung in einigen Fällen Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Handlungs- und Organisationsformen hat, während in anderen Bereichen feste rechtliche Vorgaben gelten. Der Beitrag zeigt Dir außerdem, wie sich die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme je nach Handlungsform unterscheiden, und bietet Dir eine strukturierte Übersicht über die relevanten Regelungen.
In dem durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gezogenen Rahmen (Rn. 8 ff.) lassen sich eine Vielzahl von Handlungsformen der Verwaltung ausmachen. Diese stehen allerdings mitunter nicht allen Stellen der öffentlichen Verwaltung in gleichem Umfang zur Verfügung (z.B. Satzungen) bzw. können einige Aufgabenbereiche nicht in jeder Rechtsform wahrgenommen werden (z.B. keine Beamtenernennung durch Vertrag), während die Verwaltung in anderen Sachbereichen (z.B. öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses einer öffentlichen Einrichtung) über ein Wahlrecht bzgl. ihrer Handlungsform - und Organisationsform (Rn. 29 f. und Rn. 53) - verfügt. Auch variieren die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme je nach gewählter Handlungsform (Rechtsverordnung: Art. 80 GG, Rn. 12; Verwaltungsakt: §§ 35 ff. VwVfG, Rn. 39 ff.; öffentlich-rechtlicher Vertrag: §§ 54 ff. VwVfG, Rn. 94 ff.).