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Im Zuge der aktuellen Ausbildungsordnung haben sich in Nordrhein-Westfalen auch die Anforderungen im Examen geändert. Ihre mündlichen
Fähigkeiten haben dabei deutlich mehr Gewicht bekommen, da jeder Kandidat im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung
neben dem Prüfungsgespräch nach nur einstündiger Vorbereitung einen freien Vortrag halten muss (vgl. § 15
IV JAG NRW n.F.). Auch im anschließenden Referendariat und in Ihrem späteren Berufsleben als Jurist nehmen Ihre rhetorischen
Fähigkeiten einen herausragenden Stellenwert ein. In den Massenveranstaltungen der universitären Ausbildung lernen Sie aber weder, unter Zeitdruck einen komplexen Sachverhalt zu erfassen noch, diesen in freier Rede strukturiert darzustellen. Wir wollen Ihnen deshalb kein "Massenrepetitorium" anbieten (Wo liegt da Ihr Vorteil?) und bieten Ihnen deshalb einen interaktiven Unterricht in Kleingruppen, in dem Sie gefordert werden und ein gefragter Teilnehmer sind. So trainieren Sie kontinuierlich Ihre mündliche Ausdrucksweise und lernen gemeinsam mit den anderen Teilnehmern, Ihre Hemmungen und Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Im Unterricht projezieren wir über einen Beamer Übersichten, die den besprochenen Lernstoff strukturiert abbilden. Diese Schemata sind über die JURACADEMY auch schon vor dem Unterricht für Sie verfügbar. Da wir auch die Schemata im Unterricht austeilen, können Sie die Übersichten auch für Mitschriften nutzen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik Kurse und Anmeldung. |
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